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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die auf dieser Website offerierte Themenplan-Analyse ist ein Angebot der Aufgesang Public Relations GmbH, im Folgenden Themenplan.com genannt.
Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit themenplan.com kommt zustande durch die Übermittlung des Kundenauftrags per E-Mail oder Zusendung des unterschriebenen Auftrags per Fax oder Post sowie den Zugang der Auftragsbestätigung durch Themenplan.com beim Kunden per E-Mail.
Nutzt der Kunde zur Auftragserteilung das automatische Bestellsystem von Themenplan.com im Internet, so kommt der Vertrag seitens des Kunden durch bestätigenden Klick auf die Schaltfläche „Analyse beauftragen“ und seitens Themenplan.com durch den Versand der Auftragsbestätigung zustande.
Der Kunde kann – sofern er kein Unternehmer ist – seinen Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung widerrufen. Dies gilt nicht, sofern er die sofortige Ausführung seines Auftrags ausdrücklich verlangt.
Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft oder unvollständig sind, hat er dies Themenplan.com unverzüglich mitzuteilen.
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich leiten.
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
Leistungen von Themenplan.com
Themenplan.com übernimmt die vertragsgemäße Analyse und gegebenfalls weitergehende Beratung in Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Themenplan.com garantiert die sorgfältige Auftragsbearbeitung durch eine ausgebildete PR-Fachkraft.
Alle von Themenplan.com erstellten Analysen und sonstige Materialien werden dem Kunden per E-Mail übersandt, ein Postversand von Ausdrucken ist gegen Aufpreis hinzubuchbar.
Bei pauschal angebotenen Beratungsleistungen kann der Kunde bis zu zwei Überarbeitungen verlangen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sind nur nach einer entsprechenden Honoraranpassung nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen möglich.
Aufgaben und Pflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Themenplan.com bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Insbesondere hat der Kunde
Themenplan.com mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben
erforderlich sind. Hierzu zählt insbesondere die gemeinsame Definition der relevanten Themenbereiche und Stichwörter
sowie von bis zu 20 Schlüsselmedien für die Themenplanrecherche.
Sofern der Kunde die Durchführung des erteilten Auftrages storniert, ist er verpflichtet, Themenplan.com von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und ihr alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat Themenplan.com Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der getroffenen Vereinbarungen.
Wird Themenplan.com durch eine unzureichende Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden – beispielsweise durch Zurückhaltung von Informationen oder anhaltende Nichterreichbarkeit – die Auftragsdurchführung unnötig erschwert, so ist Themenplan.com berechtigt, fallweise einen pauschalen Mehraufwand i.H.v. 100 Euro netto zu berechnen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten derart, dass Themenplan.com eine erfolgreiche Auftragsdurchführung nicht mehr möglich erscheint, so ist Themenplan.com nach Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis einseitig zu beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach ihrer gültigen Honorarliste abzurechnen.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Themenplan.com Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.
Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Themenplan.com tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Themenplan.com hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
Termine
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Themenplan.com nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 Nr. 1und Nr.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Themenplan.com nicht zu vertreten und berechtigen Themenplan.com, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Themenplan.com wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
Leistungsänderungen
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Themenplan.com zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Themenplan.com äußern.
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Themenplan.com dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Im Falle von Pauschalangeboten genügt eine beiderseitige Bestätigung der Änderungen durch die Vertragsparteien per E-Mail.
Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Themenplan.com wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
Themenplan.com ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Themenplan.com für den Kunden zumutbar ist.
Vergütung und Zahlung
Die Vergütung von Themenplan.com erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der einmal monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Themenplan.com, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Themenplan.com ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Themenplan.com erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
Nimmt der Kunde ein Pauschalangebot von Themenplan.com in Anspruch, so erfolgt die Vergütung ausschließlich nach den vereinbarten Pauschalhonoraren. Dies gilt insbesondere für die auf der Internetseite von Themenplan.com offerierten Dienstleistungsprodukte.
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Themenplan.com getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Themenplan.com für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
Die Rechnungstellung erfolgt bei Pauschalangeboten nach Versand der Analyse beziehungsweise der Beratungsdokumentation an den Kunden. Ist absehbar, dass sich der Abschluss dieser Arbeiten durch unvorhergesehene Ereignisse, die Themenplan.com nicht
zu vertreten hat, um wenigstens 4 Wochen verzögern wird oder wünscht der Kunde einen späteren Abschlusstermin,
so ist Themenplan.com berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in einer Zwischenrechnung abzurechnen.
Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich Themenplan.com vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen nicht auszuführen.
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechte
Themenplan.com überträgt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen.
Die vorstehende Rechtsübertragung ist mit den sonstigen Vergütungen an Themenplan.com gemäß den Punkten 9.1 und 9.2 abgegolten.
Alle Verwertungsrechte an den von Themenplan.com gelieferten Analysen und sonstigen Dokumenten bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen davon sind nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zulässig, soweit sie nicht zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen des §53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) angefertigt werden.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Themenplan.com kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Die gelieferten Analysen und sonstigen Dokumente bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Rechnung durch den Kunden Eigentum von Themenplan.com.
Laufzeit, Kündigung
Befristete Dienstleistungsverträge wie zur einmaligen Erstellung einer Themenplan-Analyse enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
Unbefristete Dienstleistungsverträge wie zur jährlichen Erstellung einer Themenplan-Analyse enden erst nach fristgemäßer Kündigung. Eine Kündigung ist dann fristgemäß, wenn sie einen Monat vor dem Zeitpunkt der jährlichen Analyse erfolgt. Sie ist erstmals nach Erhalt der zweiten Analyse möglich. Erfolgte die Erstbeauftragung beispiesweise am 01.09.09, so ist eine Kündigung erstmals zum 01.09.11 möglich und erfolgt fristgemäß bei Eingang bis spätestens zum 01.08.11.
Haftung
Themenplan.com haftet nicht für die Vollständigkeit der in der Analyse berücksichtigten Themenpläne.
Themenplan.com haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen.
Themenplan.com haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Themenplan.com nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die im Einzelfall vereinbarte Vergütung.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Themenplan.com.
Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von Themenplan.com abzuwerben oder ohne Zustimmung von Themenplan.com anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Themenplan.com der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
Geheimhaltung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über die bei der Abwicklung dieses Vertrages gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
Themenplan.com verpflichtet sich, sämtliche ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Themenplan.com steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen abgesprochen wird.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
Kunden aus dem Ausland und ausländische Rechtsformen
Aufträge von Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands oder mit ausländischer Rechtsform werden nur gegen Vorkasse bearbeitet.
Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Themenplan.com darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Themenplan.com darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
Bei Zustellung per Postversand gilt die Lieferung als zugegangen, wenn das gelieferte Produkt in den Machtbereich oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden als Empfängers gelangt ist, so dass dieser vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann. Bei Zustellung per Telefax gilt die Lieferung mit dem Abschluss des Druckvorgangs am Empfangsbereich des Kunden als diesem zugegangen. Bei Zustellung per E-Mail gilt die Lieferung als zugegangen, wenn Themenplan.com vom Mailserver des Kunden innerhalb von fünf Tagen keine Fehlermeldung als Antwort erhält.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover.